Aktuelles

Verlängerung der 16.BayIfSMV, 27.06.2022

die 16.BayIfSMV wurde um eine Woche verlängert. Damit tritt diese mit Ablauf des 02.07.2022 außer Kraft. Darüber hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) in einem Schreiben vom 27.06.2022 informiert. Dieses Schreiben können Sie hier einsehen. Ergänzend dazu können Sie im Informationsschreiben des StMGPs vom 30.05.2022 die genauen Regelungen nachlesen.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Digitales Meldeprotal für Immunitätsnachweis „BayImNa“, 14.03.2022

Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) steht ab heute, 14.03.2022 nachmittags das digitale Meldeportal für Immunitätsnachweise „BayImNa“ bereit.  Unter folgendem Link gelangen Sie zur Website des StMGP und dem digitalen Meldeportal: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfmeldung

Hinweis: Der Link zum Meldeportal wird nicht mit jedem Browser angezeigt. Sollten Sie keine Links zum Meldeprotal angezeigt bekommen, benutzen Sie bitte einen anderen Browser.

Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Einrichtungen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, haben ab dem 16.03.2022 das zuständige Gesundheitsamt über dort tätige Personen (Bestandspersonal) zu benachrichtigen, die keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation bzw. offensichtlich unrichtige Nachweise vorgelegt haben.

Weitere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht erhalten Sie unter den FAQs des Bundesministeriums für Gesundheit unter: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/

Informationen zum Digitalen Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht "BayImNa"

Über das Portal können die Einrichtungen ihre Benachrichtigungen bayernweit rechts- und datenschutzsicher auf digitalem Weg an die Gesundheitsämter übermitteln. Wichtig ist dabei, dass Sie bei der Anmeldung im Portal über ein sog. ELSTER-Zertifikat verfügen müssen. Eine postalische Meldung der Einrichtungen an die Gesundheitsämter ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Sollte eine Einrichtung noch über kein ELSTER-Zertifikat verfügen, kann dies über die Homepage „Mein-Unternehmens-Konto“ unter folgendem Link beantragt werden: https://mein-unternehmensportal.de/public/#Startseite

Die Registrierung erfolgt über die Steuernummer der Einrichtung beziehungsweise des Unternehmens. Die Aktivierungsdaten erhalten Sie sowohl elektronisch als auch postalisch. Im Anschluss steht Ihnen die Zertifikatsdatei als Download zur Verfügung. Eine Übersicht zum Registrierungsprozess finden Sie unter folgendem Link: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/03/registrierung-und-nutzung-elster-unternehmenskonto.pdf

Da die Meldung „unverzüglich“ durch die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen erfolgen soll, wird in Bayern ein Zeitraum von zwei Wochen ab dem 16.03.2022 gelten.

Neben der Übermittlung von Daten zu den betroffenen Personen und zum Unternehmen/zur Einrichtung können die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen freiwillig erste Angaben zur Personalsituation und der Versorgungssicherheit in der jeweiligen Einrichtung/dem Unternehmen übermitteln. Das Meldeportal BayImNa unterstützt bei der vollständigen Erfassung der Angaben und überprüft Ihre Daten vor dem Absenden auf mögliche Fehler.

Falls die Eingabe nach 90min nicht abgeschlossen ist, wird diese gelöscht. Denken Sie daher daran, Zwischenspeicherungen durchzuführen, falls die Eingabe länger dauert oder unterbrochen wird!

Weitere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und dem Meldeverfahren finden Sie auf der Homepage des StMGPs unter „Häufig gestellte Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht“. Zu den FAQs gelangen Sie über folgendem Link: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfmeldung (Häufig gestellte Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht)

„Pflege-SOS Bayern“: Kostenfreie Hotline für Beschwerden wird eingerichtet, 09.03.2022

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Herr Holetschek hat am 07.03.2022 bekannt gegeben, dass in Bayern eine neue Anlaufstelle für Betroffene bei Missständen in Pflegeheimen eingerichtet wird. Das „Pflege-SOS-Bayern“ ist beim Landesamt für Pflege (LfP) angesiedelt. Über untenstehende Kontaktmöglichkeiten können sich Bewohner*innen und Betroffene, Zu- und Angehörige sowie beruflich Pflegende bei Beschwerden rund um das Thema Pflege durch das LfP beraten lassen. Die Beratung ist kostenfrei, erfolgt in einem vertraulichen Rahmen und wird auf Wunsch anonym behandelt. Die Anlaufstelle hilft v.a. bei Beschwerden im Bereich der Versorgung und Pflege in Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegeheimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften, stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und betreuten Wohngruppen. Die übergeordneten Beschwerdestellen bei den sieben bayerischen Regierungen bestehen weiterhin fort. Betroffene können sich ebenso auch in Zukunft an die vor Ort zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA) wenden.

Das „Pflege-SOS Bayern“ ist Teil eines Fünf-Punkte-Plans, den Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister am 20.02.2022 als Konsequenz aus den Vorfällen in bayerischen Pflegeheimen vorgelegt hatte. Ziel ist es, die Qualitätsentwicklung in der Pflege voranzutreiben.

 

Pflege-SOS-Bayern:

Telefonnummer: 09621 966 966 0 (kostenfrei aus Mobilfunk und Festnetz)

E-Mail: Pflege-SOS@lfp.bayern.de

Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des LfP unter: https://www.lfp.bayern.de/sospflege/

Bundesförderung für effiziente Gebäude wieder gestartet, 22.02.2022

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde wieder gestartet. Die Bundesregierung hat weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Daher sind Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus/Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen wieder ab sofort möglich. Die Förderbedingungen bleiben unverändert.

 

Genauere Informationen sind auf der Homepage der KfW abrufbar: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/?redirect=621184

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie unter folgendem Link Antworten zu den FAQs zum BEG: https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html