Förderung

„Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFÖR“

Die Förderrichtlinie umfasst eine mögliche Förderung von bis zu 25.000 Euro pro neu geschaffenen Platz: https://www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie/. Antragsberechtigt sind freie, öffentliche und private Leistungserbringerinnen und -erbringer der Pflege oder Investorinnen und Investoren, die die öffentliche Forderung nachweislich pacht-/mietzinsmindernd an den Leistungserbringer oder die Leistungserbringerin weitereben.