Prüfung von abWGs

Gemäß dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sind ambulant betreute Wohngemeinschaften eine Wohnform, die dem Zweck dienen, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen. Zum Schutz der Mieterinnen und Mieter werden sie von den Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) beraten aber auch regelmäßig (i.d.R. jährlich) geprüft. Diese Prüfung bietet mit ihrer Bewertung Orientierung für die Qualität in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft.

Wie die Fachstellen (FQA) vorgehen, ist in einem Prüfschema aufgezeigt und bietet den abWGs Orientierung darüber, wie eine Prüfung verläuft.

Folgende Hauptthemen stehen im Fokus der Betrachtung:

Prüfung der Voraussetzung für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (abWG)
(Art. 2 Abs. 3 Statz 3 i.V.m.; Art. 22 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)

  • Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter ist gewährleistet
  • Das Gremium der Selbstbestimmung ist eingerichtet
  • Betreuungs- und Pflegedienst(e) haben Gaststatus
  • Die abWG ist räumlich, organisatorisch und wirtschaftliche selbständig und kein Bestandteil einer stationären Einrichtung
  • Max. 2 abWGs bestehen in unmittelbarer räumlicher Nähe und nicht im organisatorischen Verbund
  • Max. 12 pflege- und betreuungsbedürftige Personen wohnen in der abWG

Prüfung der Ergebnisqualität

  • Stimmen die erbrachten Dienstleistungen mit den beauftragten Dienstleistungen überein?
  • Entsprechen die Leistungen dem allgemeinen anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse?
  • Werden die beauftragten Leistungen unter Berücksichtigung der Wünsche der Mieterinnen und Mieter gemäß den fachlichen Standards erbracht?

Beachten Sie den Flyer - "Die Prüfung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften"

Download möglich. Bestellen unter: https://www.bestellen.bayern.de