Wohnung / Architektur

Einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft liegt das Grundverständnis von privatem Wohnen zugrunde.

Die Mieterinnen und Mieter verfügen jeweils über einen privaten Wohnbereich, eingerichtet nach ihren persönlichen Vorlieben und mit eigenen Möbeln. Er dient ihnen zum Schlafen und tagsüber als Rückzugsmöglichkeit. Die obligatorischen Gemeinschaftsräume bieten ausreichend Platz für Essen, Freizeitaktivitäten und die Gestaltung eines gemeinsamen Alltags. Ist wünschenswerterweise eine große Wohnküche vorhanden, ist sie der zentrale Ort des Gemeinschaftslebens. Darüber hinaus gehören Räume für Hauswirtschaft und ein Gäste-WC ebenfalls zum Standard einer Wohngemeinschaft. Idealerweise verfügt eine ambulant betreute Wohngemeinschaft über eine große Terrasse oder einen Garten mit Sitzgelegenheiten, am besten mit direktem Zugang vom Wohn- und Essbereich.

Es wird empfohlen, frühzeitig mit der für den Vollzug des Baurechts zuständigen Bauaufsichtsbehörde Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, welche Anforderungen an die bauliche Anlage für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft, z.B. im Hinblick auf Barrierefreiheit oder Brandschutz, zu beachten sind und ob eine Baugenehmigung oder Nutzungsänderung erforderlich ist. Die Behörde gibt fachliche Beratung wie auch Planungssicherheit, insbesondere bei baulichen Anpassungsmaßnahmen, die aus sicherheitsspezifischen Gründen notwendig werden können, um im Notfall den Schutz der Mieterinnen und Mietern zu gewährleisten.

Der Wohnraum für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft sollte folgende Merkmale erfüllen:

  • Barrierefreiheit (vgl. DIN 18040-2), sowohl im Haus als auch in der Wohnung und beim Zugang. Dazu zählen auch die Erreichbarkeit von Balkon, Garten, Innenhof etc. Die Räume, insbesondere auch die (gemeinschaftlich genutzten) Sanitärräume, sollten entsprechend den speziellen Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter dimensioniert und ausgestattet sein [1];
  • die Teilhabe aller WG-Mitglieder ist vor allem dann gewährleistet, wenn sich der komplette Wohnraum auf einer Etage befindet;
  • ausreichende Anzahl von Bädern und Toiletten;
  • ausreichende Flächengröße der Gemeinschaftsräume, vor allem Küche und Wohnzimmer (möglichst Wohnküche);
  • ausreichend breite Türen, um ein Durchkommen mit Rollatoren und Rollstühlen zu ermöglichen;
  • ausreichender Stauraum für Vorratshaltung sowie Rollatoren und Rollstühle;
  • Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. Brandschutz (vgl. Art.2 Abs 4 BayBO);
  • Berücksichtigung der Kriterien "Demenzsensibilität und Aspekte für Menschen mit Sehbeeinträchtigung" [3].

Pflegedienste, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft tätig sind, dürfen keine Büroräume innerhalb oder in enger räumlicher Nähe haben.

Je nach räumlicher Situation ist pro Mieterin / Mieter eine Mindestfläche zwischen 35 und 41 m² vorzusehen [2].

Exemplarisches Raumprogramm für 10 Mieterinnen und Mieter, barrierefrei:

  • Einzelzimmer / Duschbad, WC oder Anteil Gemeinschaftsbad (15 – 20 m²)
  • Küche mit Kochinsel (25 m²)
  • Essbereich (25-30 m²)
  • Wohnraum (23 m²)
  • Vorratsraum (6-8 m²)
  • Abstellflächen (4 m²)
  • Zusätzliches WC (3-5 m²)
  • WC für Personal, Gäste (1,5-2 m²)
  • Garderobe (10 m²)
  • Gemeinschaftsfläche gesamt: (103-115 m²)

Fläche pro Mieter: 37-40 m² Minimum, das ergibt 370-400m² Fläche für Mieter insgesamt.

Werden mehr individuelle Flächen vorgesehen, kann sich Quadratmeterzahl pro Person erhöhen. Die Flächen sollten jedoch 50m² pro Person nicht übersteigen um den wohnlichen Charakter aufrecht zu erhalten und die Wohnfläche insgesamt nicht zu groß werden zu lassen. Wird die Förderung: PflegeSoNah beantragt, sind entsprechende Richtwerte  zu berücksichtigen.  

[1] Informationen zu Barrierefreiheit: Persönliche Beratung – Beratungsstelle Barrierefreiheit - https://www.byak.de/planen-und-bauen/beratungsstelle-barrierefreiheit.html; Broschüre „Barrierefreies Bauen. Planungsgrundlagen; Teil 2 Barrierefreie Wohnungen“; Bestellen über: www.bestellen.bayern.de

[2] Empfehlungen zur Raumplanung beziehen sich auf die Ausführungen in der Broschüre: Gemeinsam ein Zuhause gestalten. Arbeitshilfe zur Einrichtung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz. Demenz Support Stuttgart gGmbH, Januar 2018. S. 39 ff

[3] Informationen zum Kriterium "Demenzsensibilität und Aspekte für Menschen mit Sehbeeinträchtigung" im Rahmen der Richtlinie zur investiven Förderung von Pflegeplätzen sowie der Gestaltung von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (PflegesoNahFör)

 

Tipp:

Eine sehr anschauliche Darstellung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft können Sie der Internetseite der Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter - KIWA (der Beratungsstelle für Schleswig-Holstein) entnehmen. Machen Sie einen virtuellen Rundgang durch eine ambulant betreute Wohngemeinschaft, sehen Sie sich die Räume, aber auch die Einrichtungsbeispiele an https://kiwa-sh.de/.

Ergänzt wird dies von Darstellungen von Umbauten von Bestandsimmobilien zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften anhand von drei Beispielen - Umbau eines Ladenlokals, eines Hotels und eines Einfamilienhauses - https://bestandsumbau.kiwa-sh.de/.