Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG)
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Wohnform, mit dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt unter Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen zu ermöglichen. In ambulant betreute Wohngemeinschaften leben zwei bis zwölf Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf selbstbestimmt oder „trägergesteuert“. Der Unterstützungs- und Pflegebedarf wird dabei durch Dienstleistungsunternehmen (z.B. ambulante Pflegedienste), aber auch durch Unterstützung von An- und Zugehörigen oder Ehrenamtlichen gedeckt. Die Mieter*innen teilen sich Wohn-/Essbereich und Küche, während die Privatzimmer individuell gestaltet werden können.

Mögliche Zielgruppen
- Menschen mit Demenzerkrankung
- Somatisch pflegebedürftige Erwachsene
- Erwachsene Menschen mit einem Intensivpflegebedarf
- Menschen mit Behinderungen und einem hohen Betreuungs- oder Pflegeaufwand
- Besondere Zielgruppen wie Menschen mit Migrationsgeschichte, mit einem gemeinsamen kulturellen oder religiösen Hintergrund, junge Pflegebedürftige etc.
- Informationsmaterialien zu ambulant betreute Wohngemeinschaften
- Eckpunktepapier: Gibt einen Überblick über die zentralen Merkmale und liefert erste Hinweise zum Aufbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften.
- Checkliste Konzeptentwicklung: Benennt wesentliche Aspekte, die in einer Konzeption für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft berücksichtigt werden sollten.
- Infoblatt Einzug: Enthält Kriterien für Pflegebedürftige, die sich für den Einzug in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft interessieren.
- Broschüre “Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften“: Grundlageninformation zur Initiierung, Umsetzung und Alltagspraxis, inklusive Beantwortung rechtlicher Fragen und strukturellem Regelungsbedarf.
- Weitere Infos und Downloads finden Sie den nachfolgenden Themenbereichen zugeordnet bzw. im zentralen Downloadbereich
Gesetzliche Rahmenbedingungen
In Bayern regelt das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) die Anforderungen an Pflege, Betreuung und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung. Seit der Gesetzesnovelle 2023 sind neben selbstgesteuerten auch trägergesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften zulässig. Die Ausführungsverordnung zum PfleWoqG (AV PfleWoqG) konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben für trägergesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften und Intensiv-Wohngemeinschaften.
Anzeige und Statusfeststellung
Die Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (abWG) muss der zuständigen Behörde (FQA) spätestens drei Monate vorher mitgeteilt werden – inklusive Informationen zu Pflege- und Betreuungsleistungen. Bei einer geplanten Auflösung ist die Behörde unverzüglich zu informieren (Art. 21 Abs. 1 S. 1–5 PfleWoqG).
Bei der Regelprüfung prüft die zuständige Behörde gemäß Art. 21 Abs. 5 PfleWoqG, ob die Voraussetzungen für eine selbstgesteuerte abWG vorliegen oder ob es sich um eine trägergesteuerte abWG handelt.
- Prüfung
Ambulant betreute Wohngemeinschaften werden durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) beraten und i.d.R. jährlich geprüft. Die Prüfung umfasst:
- Klärung: selbst- oder trägergesteuert
- Gremium der Selbstbestimmung vorhanden
- Räumlich, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig
- Max. zwei WGs in räumlicher Nähe, nicht im Verbund
- Max. 12 pflegebedürftige Personen
- Bei selbstgesteuerten abWGs: Selbstbestimmung gesichert, Dienstleister*innen haben Gaststatus
Prüfung der Ergebnisqualität:
- Stimmen vereinbarte und erbrachte Leistungen überein?
- Entsprechen die Leistungen fachlichen Standards?
- Werden Wünsche der Mieter*innen fachgerecht berücksichtigt?
AbWG-Typen
Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWGs) zeichnen sich über ihre Zuordnung als selbst- oder trägergesteuert aus. Zudem gibt es Kriterien, die speziell nur für ambulant betreute Intensivwohngemeinschaften gelten.
- Selbstgesteuert
Die Mieter*innen bzw. ihre gesetzlichen Vertreter*innen entscheiden selbst über alle Angelegenheiten des Gemeinschaftslebens, in einem regelmäßig tagenden Gremium. Pflege- und Betreuungsdienste werden selbst ausgewählt und beauftragt, haben lediglich Gaststatus und sind austauschbar.
Voraussetzungen laut Art. 2 Abs. 4 S. 3 PfleWoqG:
- Gewährleistung der Selbstbestimmung der Mieter*innen,
- freie Wahl der Pflege- und Betreuungsdienste sowie deren Leistungen,
- Pflege- und Betreuungsdienste haben keine Büroräume in oder nahe der WG,
- bauliche, organisatorische und wirtschaftliche Selbstständigkeit der abWG, maximal zwei WGs desselben Initiators in räumlicher Nähe.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind und maximal zwölf pflege- oder betreuungsbedürftige Personen dort leben, gelten die besonderen Vorschriften des dritten Teils des Gesetzes.
In selbstgesteuerten ambulant betreuten Wohngemeinschaften muss laut Art. 22 PfleWoqG ein Gremium der Selbstbestimmung eingerichtet werden. Stimmberechtigt sind die Mieter*innen bzw. ihre gesetzlichen Vertreter*innen. Vermieter*innen sowie Pflege- und Betreuungsdienste haben kein Stimmrecht. Das Gremium wählt eine/n Sprecher*in aus den eigenen Reihen, die/der die Sitzungen leitet und einberuft – diese Aufgabe darf nicht delegiert werden.
Art. 19 PfleWoqG definiert die Qualitätsanforderungen in selbstgesteuerten ambulant betreuten Wohngemeinschaften folgendermaßen:
Der beauftragte ambulante Betreuungs- oder Pflegedienst hat sicherzustellen, dass die zu erbringenden Betreuungs- und Pflegeleistungen, insbesondere im Bereich des sachgerechten Umgangs mit Arznei- und Betäubungsmitteln, der Hygiene, der hauswirtschaftlichen Versorgung, der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilisierung dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechen (Ergebnisqualität) und persönlich und fachlich geeignete Beschäftigte eingesetzt werden sowie die Qualität des Wohnens angemessen ist. 2Die Art. 6 und 8 gelten entsprechend.Art. 21 PfleWoqG geht auf die externe Qualitätssicherung von selbstgesteuerten ambulant betreuten Wohngemeinschaften ein:
Ambulanten Betreuungs- oder Pflegediensten, die in der selbstgesteuerten ambulant betreuten Wohngemeinschaft […] tätig sind, kann diese Tätigkeit untersagt werden, wenn die von ihnen erbrachten Leistungen den Qualitätsanforderungen des Art. 19 oder 20 nicht genügen und Anordnungen nicht ausreichen.
- Trägergesteuert
Wenn die Voraussetzungen für eine selbstgesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaft nicht erfüllt sind, gilt sie als trägergesteuert. Für trägergesteuerte Wohngemeinschaften sowie für solche mit mehr als 12 pflege- oder betreuungsbedürftigen Personen gelten die Vorschriften für stationäre Einrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe gemäß PfleWoqG. Die Bildung eines Gremiums der Selbstbestimmung ist ebenfalls vorgeschrieben. Es hat jedoch nur eine Mitwirkungsfunktion, nicht aber Mitbestimmung bei Alltagsentscheidungen (§ Art. 9 PfleWoqG).
Die AV PfleWoqG enthält Anforderungen, darunter:
- Technische Ausstattung (§ 8 S. 1): Jeder persönliche Wohnraum muss bis spätestens 1. Januar 2030 Telefon-, Rundfunk-, TV- und Internetanschluss ermöglichen.
- Sicherheit und Barrierefreiheit (§ 47 i.V.m. § 14): Haltegriffe im Bad und Verbrühungsschutz sind Pflicht.
- Gemeinschaftsbereiche (§ 47 i.V.m. § 14): Gemeinschaftsräume müssen mindestens 20 m² groß sein, eine Küche ist erforderlich.
- Mitwirkung des Gremiums (§ 48): Das Gremium wirkt mit bei Themen wie Pflege, Verpflegung, Freizeitgestaltung, Gestaltung der Gemeinschaftsräume, Aufnahme neuer Bewohner und größeren baulichen Maßnahmen.
- Personal (§ 47): Es muss in der Regel eine Pflege- oder Betreuungskraft anwesend sein.
- Ausnahmen (§ 50 Abs. 3): Abweichungen von baulichen Anforderungen sind in begründeten Fällen mit Zustimmung der Behörde möglich.
Auf trägergesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften und ambulant betreute Wohngemeinschaften, in denen mehr als zwölf pflege- oder betreuungsbedürftige Personen wohnen, finden die Bestimmungen des Zweiten Teils des PfleWoqG (Besondere Vorschriften für stationäre Einrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe) Anwendung.
§ 47 (2) Zur Unterstützung der gemeinschaftlichen Lebensführung sowie zur Betreuung der Mieterinnen und Mieter muss in der Regel eine Pflege- oder Betreuungskraft anwesend sein. 2In ambulant betreuten Wohngemeinschaften der außerklinischen Intensivpflege muss eine Fachkraft aus dem Bereich der Pflege ständig anwesend sein. - Intensivpflege
Intensivwohngemeinschaften
Bezogen auf die Intensivwohngemeinschaften legt das PfleWoqG folgende zusätzlichen Anforderungen fest:
- Die ärztliche, gesundheitliche und pflegerische Versorgung muss sichergestellt sein, insbesondere bei schwerstpflegebedürftigen oder beatmungspflichtigen Personen, unter Beachtung der fachgerechten Nutzung medizinischer Geräte.
- Wohngemeinschaften für außerklinische Intensivpflege müssen baulich mit einem geeigneten Rufsystem ausgestattet sein.
- Eine Pflegefachkraft muss dauerhaft vor Ort anwesend sein.
Es gelten zusätzliche Regelungen der AV PfleWoqG.
Projekte in Bayern
Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWGs) werden nach pflegefachlichem Schwerpunkt klassifiziert. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik (Stand: Dezember 2023) verteilen sich die abWG-Typen wie folgt: Demenz-WGs (12,5 %), Pflege/Mischformen (43,6 %), Intensivpflege-WGs (43,2 %) und WGs für Pflegebedürftige unter 65 Jahren (0,6 %). Auch ungeprüfte WGs werden erfasst.
Ende 2023 standen in Bayern rund 4.476 Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zur Verfügung
Die Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern führt Projektlisten von abWGs mit Angaben zu Ort, abWG-Mieteranzahl, Zielgruppe und Ansprechpersonen. Für die Angaben und Qualität der Angebote übernimmt die Koordinationsstelle keine Verantwortung. Die Listen sind durchsuchbar und können heruntergeladen oder angezeigt werden.
Wenn Sie für eine abWG zuständig sind (z. B. als Initiator*in, Vermieter*in oder Pflegedienst), können Sie diese hier für einen Eintrag registrieren oder bestehende ändern.
Statistik & weitere Informationen
- Tabelle: Ambulant betreute Wohngemeinschaften nach Regierungsbezirken und abWG-Typen
Tabelle: Ambulant betreute Wohngemeinschaften nach Regierungsbezirken und abWG-Typen
Tabelle nach rechts scrollen, um mehr Daten zu sehen
Anzahl abWGsMenschen mit Demenz-erkrankungen Pflege- bedürftige Menschen Mischform Pflege- bedürftige unter 65 Jahren Intensivpflege
Insgesamt Oberbayern 21 21 53 0 70 165 Niederbayern 2 14 28 0 18 61 Oberpfalz 11 9 9 2 28 59 Oberfranken 1 7 3 1 25 37 Mittelfranken 13 5 16 0 31 65 Unterfranken 5 7 6 0 30 48 Schwaben 11 4 41 0 19 75 Gesamt Bayern 64 67 156 3 221 510 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik zum Zwecke des kommunalen Finanzausgleichs, 2024
Plätze in geprüften abWGs zum Stichtag Dezember 2023 - Tabelle: Plätze in ambulant betreute Wohngemeinschaften nach Regierungsbezirken
Tabelle: Plätze in ambulant betreute Wohngemeinschaften nach Regierungsbezirken
Tabelle nach rechts scrollen, um mehr Daten zu sehen
Anzahl Plätze fürMenschen mit Demenz-erkrankungen Pflege- bedürftige Menschen Mischform Pflege- bedürftige unter 65 Jahren Intensivpflege
Anzahl
geprüfte
abWG InsgesamtOberbayern 179 191 515 0 484 1369 Niederbayern 24 168 322 0 129 531 Oberpfalz 130 104 78 28 164 504 Oberfranken 12 79 36 7 181 315 Mittelfranken 144 38 191 0 169 542 Unterfranken 54 54 65 0 219 392 Schwaben 113 30 442 0 138 723 Gesamt Bayern 656 664 1649 35 1484 4476 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik zum Zwecke des kommunalen Finanzausgleichs, 2024
Plätze in geprüften ambulant betreuten Wohngemeinschaften zum Stichtag Dezember 2023 Initiatoren ambulanter Wohngemeinschaften sind häufig zugleich Vermieter*innen. Die Immobilie kann entweder Eigentum bleiben oder verkauft werden, zudem besteht die Option, geförderten Wohnraum zu schaffen. Der Wohnraum ist entsprechend der Bedarfe der Nutzer*innen zu gestalten. Die Miete richtet sich nach der Quadratmeterzahl und orientiert sich am örtlichen Mietspiegel. Üblich sind Einzelmietverträge für Privat- und Gemeinschaftsflächen (vgl. Mustermietvertrag in der Broschüre “Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften”).
Nachfolgendes gilt für selbstgesteuerte Wohngemeinschaften:- Mietverträge sind unabhängig von Betreuungs- und Pflegeverträgen abzuschließen, um Abhängigkeiten zu vermeiden.
- Wichtig ist zudem eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Vermieter*innen, Dienstleister*innen und Selbstbestimmungsgremium, welches im Fall einer selbstgesteuerten abWG das Entscheidungsrecht hat, wer einziehen soll (vgl. Rechte und Pflichten des Gremiums der Selbstbestimmung), um Ein- und Auszüge reibungslos zu gestalten.
- Voraussetzung für den Einzug ist, dass die Mieter*innen das Konzept unterstützen und in selbstgesteuerten Wohngemeinschaften selbst aktiv oder vertreten im Gremium mitarbeiten möchten.
- Für weitere Informationen vgl. Infoblatt.
Grundlageninfos
Für bzw. in abWGs handeln unterschiedliche Akteure. Eine Klärung der Rollen und ein Zusammenspiel dieser ist von immenser Bedeutung. Nachfolgend werden die Akteure mit ihren Aufgaben (Rollen, Rechten und Pflichten) beschrieben. Zudem werden Informationen zu Architektur und Kostenstruktur gegeben. Vgl. auch Eckpunktepapier abWG.
- Initiator*innen
Die Initiator*innen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften können Privatpersonen (z.B. zukünftige Mieter*innen oder Angehörige), gemeinnützige Initiativen, Dienstleister*innen, private Hausbesitzer*innen, Wohnungsbaugenossenschaften oder Kommunen sein. Sie sind verantwortlich für die Konzepterstellung, Projektplanung, Finanzierung, Immobilienplanung (Kauf, Neubau, Umbau), Öffentlichkeitsarbeit sowie Fördermittelakquise.
Wichtig sind frühzeitige Bedarfsermittlung und Einbindung lokaler Akteure (ambulante Dienste, Vereine, Gemeinden). Zudem sollte frühzeitig geklärt werden, wer Betreuung und Pflege zuverlässig leisten kann. Das Konzept umfasst grundlegende Ideen und beschreibt Strukturen detailliert (Zielgruppen, Räume, Ausstattung, Dienstleister*innen). Die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Behörden (FQA, zur Qualitätssicherung nach PfleWoqG sowie Baubehörde bezüglich Bauvorschriften und Brandschutz) ist notwendig (für weitergehende Informationen vgl. Infoblatt.
- Wohnung / Architektur
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft basiert auf dem Konzept privaten Wohnens mit individuellen Wohnbereichen und gemeinsam genutzten Räumen, z. B. Wohnküche, Wohnzimmer, Gäste-WC sowie Hauswirtschaftsräume. Optimal ist auch der Zugang zu Terrasse oder Garten.
Die Immobilie sollte barrierefrei gestaltet sein (gemäß DIN 18040-2), mit ausreichend Platz für Rollstühle und Rollatoren sowie speziellen Anforderungen für Demenz- und Sinnesbeeinträchtigungen gerecht werden. Weitere Anforderungen sind angemessene Gemeinschaftsflächen, ausreichende Sanitäranlagen, Stauraum und Sicherheitsvorkehrungen wie Brandschutz.
Pflegedienste dürfen in den selbstgesteuerten abWGs keine Büroräume in oder nahe der Wohnung unterhalten.
Ein Beispielraumprogramm für zehn Bewohner umfasst etwa Minimum 400 m² Gesamtfläche, mit Einzelzimmern, Gemeinschaftsküche, Wohnraum, Vorrats- und Abstellräumen sowie zusätzlichen WC- und Garderobenflächen. Dabei sollte die Fläche pro Person maximal 50–55 m² nicht überschreiten, insbesondere wenn Fördermittel (vgl. Förderung PflegeoNah) beantragt werden. Frühzeitig ist die Abstimmung mit Baubehörden bezüglich baurechtlicher Vorgaben (z. B. Barrierefreiheit, Brandschutz) zu empfehlen. Für weitergehende Informationen vgl. Infoblatt.
- Vermietung
Initiatoren ambulanter Wohngemeinschaften sind häufig zugleich Vermieter*innen. Die Immobilie kann entweder Eigentum bleiben oder verkauft werden, zudem besteht die Option, geförderten Wohnraum zu schaffen. Der Wohnraum ist entsprechend der Bedarfe der Nutzer*innen zu gestalten. Die Miete richtet sich nach der Quadratmeterzahl und orientiert sich am örtlichen Mietspiegel. Üblich sind Einzelmietverträge für Privat- und Gemeinschaftsflächen (vgl. Mustermietvertrag in der Broschüre “Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften”).
Nachfolgendes gilt für selbstgesteuerte Wohngemeinschaften:- Mietverträge sind unabhängig von Betreuungs- und Pflegeverträgen abzuschließen, um Abhängigkeiten zu vermeiden.
- Wichtig ist zudem eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Vermieter*innen, Dienstleister*innen und Selbstbestimmungsgremium, welches im Fall einer selbstgesteuerten abWG das Entscheidungsrecht hat, wer einziehen soll (vgl. Rechte und Pflichten des Gremiums der Selbstbestimmung), um Ein- und Auszüge reibungslos zu gestalten.
- Voraussetzung für den Einzug ist, dass die Mieter*innen das Konzept unterstützen und in selbstgesteuerten Wohngemeinschaften selbst aktiv oder vertreten im Gremium mitarbeiten möchten.
- Für weitere Informationen vgl. Infoblatt.
Spezifische bauliche Vorgaben
- Trägergesteuert
Die AVPfleWoqG enthält Vorgaben zur baulichen Gestaltung trägergesteuerter ambulant betreuter Wohngemeinschaften:
- Ab dem 1. Januar 2025 müssen persönliche Wohnräume technisch für Telefon, Rundfunk, Fernsehen und Internet ausgestattet sein.
- Sanitäre Anlagen müssen ausreichenden Komfort bieten, einschließlich Verbrühschutz und Haltegriffen.
- Gemeinschaftsräume sind mindestens 20 m² groß und eine Küche ist obligatorisch.
- Persönliche Wohnräume sollen barrierefrei sein und in der Regel als Einzelzimmer ausgeführt werden.
- Von Mindestanforderungen für stationäre Einrichtungen darf bei entsprechender fachlicher Begründung und behördlicher Zustimmung abgewichen werden.
- Intensivpflege
Zusätzlich gelten im AVPfleWoqG für Intensivpflege-Wohngemeinschaften:
- Ein geeignetes Rufsystem muss vorhanden sein.
- Weitere spezifische Auflagen nach den Rahmenempfehlungen zur außerklinischen Intensivpflege nach §132I Abs. 1 SGB V müssen berücksichtigt werden.
- Literatur zur Architektur
[1] Informationen zu Barrierefreiheit: Persönliche Beratung – Beratungsstelle Barrierefreiheit – https://www.byak.de/planen-und-bauen/beratungsstelle-barrierefreiheit.html; Broschüre „Barrierefreies Bauen. Planungsgrundlagen; Teil 2 Barrierefreie Wohnungen“; Bestellung über: www.bestellen.bayern.de.
Leitfaden zur Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen für pflegerische Versorgungsformen. Bayerische Architektenkammer,München 2025, Download
[2] Empfehlungen zur Raumplanung beziehen sich auf die Ausführungen in der Broschüre: Gemeinsam ein Zuhause gestalten. Arbeitshilfe zur Einrichtung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz. Demenz Support Stuttgart gGmbH, Januar 2018. S. 39 ff
[3] Informationen zum Kriterium “Demenzsensibilität und Aspekte für Menschen mit Hör- und Sehbeeinträchtigung” im Rahmen der Richtlinie zur investiven Förderung von Pflegeplätzen sowie der Gestaltung von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR, vgl. Merkblatt des LfP)
[4] Die Musterwohnformenrichtlinie ist in Bayern für ambulant betreute Wohngemeinschaften zu beachten. Diese gibt Informationen über bauaufsichtliche Anforderungen an Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung.
[5] Bei Versorgung von Mieter*innen mit Anspruch auf Leistungen der außerklinischen Intensivpflege regeln die Rahmenempfehlungen nach §132I Abs. 1 SGB V die strukturellen Anforderungen an Wohneinheiten (Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 SGB V), einschließlich baulicher Qualitätsanforderungen.
[6] Ambulant betreute Wohngemeinschaften – Planungsleitfaden
Der Planungsleitfaden gibt Initiator*innen und Bauherr*innen bei der baulichen und planerischen Gestaltung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf Unterstützung. Zu beachten: Der vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg geförderte Leitfaden orientiert sich an die Rahmenbedingungen Baden-Württembergs Download.
Gremium der Selbstbestimmung
Zur Wahrung der Selbstbestimmung wird ein „Gremium der Selbstbestimmung“ gebildet, das intern die Qualität sichert und den Alltag regelt. Vermieter und Dienstleister haben dort kein Stimmrecht. Das Gremium benötigt eine schriftliche Vereinbarung über Aufgaben, Rechte und Pflichten. Alle Mietenden erkennen bei Einzug die vereinbarten Organisationsprinzipien an.
Das Gremium wählt aus seinen Reihen eine/n Sprecher*in, der Treffen organisiert, moderiert und dokumentiert sowie Veranstaltungen koordiniert oder delegiert.
Themen des Gremiums:
- Pflege, Betreuung, Wohnen und hauswirtschaftliche Versorgung
- Verpflegungsplanung
- Freizeitgestaltung und Veranstaltungen
- Gestaltung des Gemeinschaftsraums
- Aufnahme neuer Mieter*innen
- bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen, wenn Wohnraum vom Träger überlassen wird
- Für weitere Informationen vgl. Infoblatt.
Rechte und Pflichten des Gremiums
- Selbstgesteuert
In einer selbstgesteuerten ambulant betreuten Wohngemeinschaft entscheidet die Mieterschaft eigenverantwortlich über alle sie betreffenden Angelegenheiten, ggf. vertreten durch Angehörige oder Bevollmächtigte.
Das Gremium entscheidet auch über die hauswirtschaftliche Versorgung, deren Umfang und Umsetzung mit den Dienstleistern vertraglich geregelt wird. Pflege- und Betreuungsleistungen werden vom ambulanten Dienst ermittelt und vertraglich vereinbart; Ansprüche bestehen meist gegenüber der Pflege- und Krankenversicherung.
- Trägergesteuert
In trägergesteuerten Wohngemeinschaften gibt es ebenfalls ein Gremium der Selbstbestimmung. Dessen Handlungsspielraum ist jedoch eingeschränkt, es wirkt bei Fragen der Wohngemeinschaft mit.
Moderation
Eine neutrale Moderation kann besonders in der Aufbauphase hilfreich sein, z. B. bei:
- Öffentlichkeitsarbeit (Bewerbung der Wohngemeinschaft, Gespräche mit Interessierten etc.),
- Klärung von Rollen, Rechten und Pflichten
- Umsetzung und Anpassung des Konzepts
- Aufbau des Gremiums der Selbstbestimmung
- Erstellung gemeinsamer Vereinbarungen
- Förderung der Kommunikation und Gemeinschaft
- Vermittlung zwischen WG und Dienstleistern
Die Moderation ist unterstützend, neutral und ohne Stimmrecht. Ziel ist es, die abWG-Mitglieder zur eigenständigen Selbststeuerung zu befähigen. Sie hilft auch bei der Lösung von Konflikten. Über das Förderprogramm WoLeRaF (StMGP, Bayern) kann die Beschäftigung einer Moderation in der Aufbauphase gefördert werden.
Für weitere Informationen vgl. Infoblatt.
Kosten
Die Kosten variieren je nach Wohngemeinschaft. Grundsätzlich gelten folgende Regelungen:
- Individuelle Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung sowie Wohngruppenzuschlag für koordinierende Aufgaben in der Wohngemeinschaft (monatlich 224 €)
- Miete und Nebenkosten für Privatzimmer und anteilig Gemeinschaftsflächen
- Monatlicher Beitrag zur Haushaltskasse
- Personalkosten für nicht von Kassen gedeckte Leistungen (insbesondere Haushaltsführung, Betreuung), anteilig finanziert durch die abWG-Mitglieder
Refinanzierungsoptionen:
- Individuelle Leistungsansprüche der Pflege- und Krankenversicherung (SGB XI, SGB V) sowie Wohngruppenzuschlag (§38a SGB XI, monatlich 224 €) für allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten oder der Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Eigenmittel, ggf. Wohngeld und Hilfe zur Pflege (SGB XII)
Dienstleister*innen
Dienstleister*innen halten sich in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft zur Erbringung vereinbarter Leistungen auf, besitzen dort jedoch keine eigenen Räume, sondern nutzen nach Vereinbarung mit dem Gremium vorhandene Räumlichkeiten mit.
Ein kollegiales Miteinander zwischen Dienstleister*innen, Angehörigen und abWG-Mitgliedern ist wesentlich. Dienstleister*innen stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter*innen das Konzept der Wohngemeinschaft verstehen und unterstützen.
Das Betreuungskonzept umfasst Pflege, Betreuung, Alltagsgestaltung und Hauswirtschaft, die eng miteinander verzahnt sind. Eine flexible Organisation berücksichtigt die Wünsche der Mitglieder. Das Gremium sollte möglichst gemeinsam über die Auswahl der Dienstleister*innen entscheiden; einzelne Mitglieder können aber auch frei wählen.
Die Aufgabenverteilung des Pflegepersonals entspricht der häuslichen Pflege; examinierte Kräfte übernehmen die Behandlungspflege und Pflegeprozesssteuerung.
AbWG-Mitglieder beteiligen sich nach ihren Möglichkeiten am Alltag. Betreuungskräfte berücksichtigen hierbei deren Lebensgewohnheiten, Vorlieben und Abneigungen und schaffen dabei eine Balance zwischen individuellen und gemeinschaftlichen Bedürfnissen.
Betreuung umfasst sämtliche unterstützende Tätigkeiten außerhalb der Pflege und erfolgt in den meisten Fällen rund um die Uhr durch Präsenzpersonen oder Alltagsbegleiter*innen, unter Mitwirkung der Angehöhrigen.
Für weitergehende Informationen vgl. Infoblatt.
Förderungen
Förderungen müssen individuell recherchiert und gemäß Richtlinien beantragt werden. Neben landesweiten Programmen gibt es auch lokale Förderungen und Stiftungen.
Für weitere Informationen vgl. Infoblatt und nachfolgende Ausführungen.
- PflegesoNahFöR
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützt den Aufbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften mit Investitionszuschüssen (PflegesoNahFöR).
Gefördert werden:
- Neue Pflegeplätze in ambulant betreuten WGs (auch trägergesteuert)
- Einzelzimmer, barrierefrei & demenzsensible Ausstattung
- Neubau, Umbau oder Modernisierung
- Bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, max. 60.000 € je Platz
Voraussetzungen:
- Antrag bis 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres
- Beachtung der ANBest-P (z. B. bei Vergaben)
- Empfehlung: Schaffung einer neutralen Moderation für den Aufbau des Projekts
Weitere Infos und Antrag:
Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFÖRKontakt: Bayerisches Landesamt für Pflege
📞 09621/9669-2544
✉️ pflegesonah@lfp.bayern.de - WoLeRaF
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention bietet eine Anschubfinanzierung für neue ambulant betreute abWGs (inkl. trägergesteuerte) gemäß Art. 2 Abs. 3 PfleWoqG. (Bayerische Förderrichtlinie Pflege “WoLeRaF”).
Förderumfang:
- Bis zu 40.000 € pro Projekt
Moderation, Koordination, Ausstattung Gemeinschaftsräume - Förderzeitraum: max. 2 Jahre
Start ab 6 Monate vor Bezugsfertigkeit möglich
Weitere Infos und Antrag:
stmgp.bayern.de – Förderung abWGKontakt:
Bayerisches Landesamt für Pflege
📞 09621/9669-2541
✉️ abWG@lfp.bayern.de - Bis zu 40.000 € pro Projekt
- Pflegekassen
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen durch die Pflegekassen, Förderung nach § 45e SGB XI.
Pflegebedürftige mit Anspruch nach § 38a SGB XI erhalten zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe einmalig bis zu 2.613 € für barrierearme Umbaumaßnahmen. Die Gesamtförderung pro Wohngruppe beträgt maximal 10.452 €. Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird der Betrag anteilig aufgeteilt. Der Antrag kann auch vor Gründung oder Einzug gestellt werden – spätestens jedoch ein Jahr nach Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen.
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen
Nach § 40 Abs. 4 SGB XI fördern Pflegekassen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa technische Hilfen oder barrierefreie Umbauten, wenn sie die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit stärken. In ambulant betreuten Wohngruppen (3–12 Personen) können bis zu vier Pflegebedürftige je 4.180 € erhalten – max. 16.720 € pro Maßnahme. Der Zuschuss ist jederzeit und zusätzlich zur Anschubfinanzierung nutzbar.
- DHW
Ziel der Förderung der Mittel aus der Stiftung Deutsches Hilfswerk ist die Unterstützung von Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder sozialen Situation besonderer Hilfe bedürfen.
- Für gemeinnützige Träger (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)
- Umfang
- Bau max. 33 %, Ausstattung max. 50 %, Personal/Sachkosten max. 80 %Förderhöchstbetrag: 300.000 €, soziale Maßnahmen: 250.000 €
Antrag
- Über Wohlfahrtsverbände
- Freie Träger ohne Verband: Vorprüfung durch Stiftung
- Keine Anträge durch Privatpersonen/öffentliche Hand
Infos: Infos ansehen
- KfW
KfW-Bank – Altersgerecht umbauen umfasst eine Förderung von Modernisierungsmaßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung von Barrieren in bestehenden Wohnungen (Programm Nr. 159).
Zinsgünstige Darlehen über max. 50.000.-€ pro Wohnung.
Zuschüsse in Höhe von 8 % der Bausumme, max. 4.000.-€ sind ebenfalls möglich.Informationen über: www.kfw-foerderbank.de
- Wohnraumförderung
Mit der Wohnraumförderung – Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung werden bauliche Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB XI) die Nutzung ihres Wohnraums erleichtern, gefördert. Die Förderung erfolgt in Form eines leistungsfreien Baudarlehens in Höhe von bis zu 10.000 € je Wohneinheit, das faktisch einem Zuschuss entspricht. Voraussetzung ist, dass die antragstellenden Personen die Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG einhalten; zudem gilt eine Belegungsbindung von fünf Jahren.
Der Antrag ist bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden – Landratsamt oder kreisfreie Stadt – zu stellen. Für Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sind die Sachgebiete Wohnungswesen der Regierungen sowie in München, Augsburg und Nürnberg die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
Informationen unter: www.wohnen.bayern.de
- Weitere
Einzelne Kommunen stellen eine Anschubfinanzierung für die Gründung ambulant betreuter Wohngemeinschaften zur Verfügung. Informationen dazu erhalten Sie bei den zuständigen Stellen der Landratsämter oder kreisfreien Städte.
Landeshauptstadt München
Die Landeshauptstadt München unterstützt die Gründung ambulant betreuter Wohngemeinschaften mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 €. Gefördert werden unter anderem Umbaukosten, etwa für rollstuhlgeeignete Fußböden, sowie Personalkosten in der Aufbauphase. Weitere Informationen sind unter www.muenchen.de/ambwg erhältlich.
Landkreis Unterallgäu
Der Landkreis Unterallgäu unterstützt den Aufbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften durch die Förderung von Investitionskosten, die zur Erfüllung baurechtlicher Anforderungen erforderlich sind – etwa für die Erstellung und Umsetzung eines Brandschutzkonzepts. Weitere Informationen finden Sie unter www.unterallgaeu.de/senioren .
Erfahrungswissen
Die Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern hat in der Vergangenheit gezielt Fragestellungen an Vertreter*innen aus der Praxis herangetragen, um aus bestehenden Projekten zu lernen. Die folgenden Erkenntnisse basieren auf diesen Rückmeldungen und spiegeln die Sichtweise der jeweiligen Verfasser*innen wider. Es gibt kein allgemeingültiges „Patentrezept“ – jede ambulant betreute Wohngemeinschaft erfordert, je nach Zielgruppe, eine angepasste Herangehensweise.
- Downloads der Berichte
Zimmer frei
Hier finden Sie Information über freie abWG-Zimmer, soweit sie uns gemeldet werden.
Die Koordinationsstelle übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte. Einzugsvoraussetzungen und die Passung zum Angebot müssen individuell geprüft werden.
- Liste freier ZimmerMenschen mit Pflegebedarf / DemenzSelbstgesteuert82008 Unterhaching (LK München)
Einzugsvoraussetzung
Bürgschaft über die Höhe des Eigenanteils und Haushaltgeldes für 6 Monate, Pflegegrad 2 mit Demenzerkrankung
Ansprechpartner*in
Demenz-WG Biberbau
Uli Piesch (w)
Telefon: 0163 55 29 320
Email:upiesch@hotmail.deMenschen mit Intensivpflegebedarf / WachkomaTrägergesteuert86956 Schongau (LK Weilheim-Schongau)Einzugsvoraussetzung
Kostenzusagen der Krankenkasse (Verordnung auf außerklinische Intensivpflege Formular 62)
Ansprechpartner*in
Intensivpflegeteam Pfaffenwinkel GmbH
Rick Breunig
Telefon: 08861/ 910 7295
Email: info@intensivpflege-team.deMenschen mit Pflegebedarf / DemenzSelbstgesteuert84347 Pfarrkirchen (LK Rottal- Inn, Niederbayern)Einzugsvoraussetzung
Keine Hin- und Weglauftendenzen
Ansprechpartner*in
Rottal WG
Sophia Dimen
Telefon: 08543 – 489626-0
Email: sophia.dimen@care-pflegeteam.deMenschen mit Pflegebedarf / DemenzSelbstgesteuert94501 Aidenbach (LK Passau, Niederbayern)Einzugsvoraussetzung
Keine Hin- und Weglauftendenzen
Ansprechpartner*in
SONNENHOF Aidenbach
Sophia Dimen
Telefon: 08543 – 489626-0
Email: sophia.dimen@care-pflegeteam.deMenschen mit DemenzSelbstgesteuert82362 Weilheim (LK Weilheim, Oberbayern)Einzugsvoraussetzung
Demenzerkrankung
Ansprechpartner*in
Ökumenische Sozialstation Oberland gGmbH
Claudia Hörbrand
Telefon: 08803 – 63330
Email: geschaeftsfuehrung@sozialstation-oberland.deMenschen mit PflegebedarfMenschen mit DemenzSelbstgesteuert
91413 Neustadt an der Aisch (LK Neustadt Aisch-Bad Windsheim, Mittelfranken)Einzugsvoraussetzung
Mind. Pflegegrad 1
Ansprechpartner*in
Caritasverband Scheinfeld Scheinfeld und Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim
Daniela Beck
Telefon: 09161 – 888925
Email: sozialstation@caritas-nea.deMenschen mit DemenzSelbstgesteuert
80336 München Sendling (LH München, Oberbayern)Einzugsvoraussetzung
Pflegegrad 3 und Angehörige, die sich gerne engagieren möchten, Vorliegen einer dementiellen Erkrankung
Ansprechpartner*in
Carpe Diem / Rothenfußer-WG
Telefon: 089 – 920007670
Email: info@carpediem-muenchen.deMenschen mit Intensivpflegebedarf / WachkomaSelbstgesteuert
96231 Bad Staffelstein (LK Lichtenfels, Oberfranken)Einzugsvoraussetzung
Verordnung außerklinischer Intensivpflege
Ansprechpartner*in
Marie-Christin Adam
Deutsche Fachpflege
Telefon: 0160- 99005959
Email: m.adam@deutschefachpflege.deMenschen mit Intensivpflegebedarf / WachkomaSelbstgesteuert
97688 Bad Kissingen (LK Bad Kissingen, Unterfranken)HartmannstraßeEinzugsvoraussetzung
Verordnung außerklinischer Intensivpflege
Ansprechpartner*in
Marie-Christin Adam
Deutsche Fachpflege
Telefon: 0160- 99005959
Email: m.adam@deutschefachpflege.deMenschen mit Intensivpflegebedarf / WachkomaSelbstgesteuert
97688 Bad Kissingen (LK Bad Kissingen, Unterfranken)HemmerichstraßeEinzugsvoraussetzung
Verordnung außerklinischer Intensivpflege
Ansprechpartner*in
Marie-Christin Adam
Deutsche Fachpflege
Telefon: 0160- 99005959
Email: m.adam@deutschefachpflege.deMenschen mit Intensivpflegebedarf / WachkomaSelbstgesteuert
83569 Vogtareuth (LK Rosenheim, Oberbayern)Einzugsvoraussetzung
Verordnung außerklinischer Intensivpflege
Menschen mit Tracheostoma, Beatmung oder NIVAnsprechpartner*in
Janine Elster
Telefon: 01651634 – 19358
Email: j.elster@deutschefachpflege.deMenschen mit Intensivpflegebedarf / WachkomaSelbstgesteuert
91077 Neunkirchen am Brand (LK Forchheim, Oberfranken)Einzugsvoraussetzung
Verordnung außerklinischer Intensivpflege
Ansprechpartner*in
Ralph Wittmann
BIPG
Telefon: 01627 – 866868
Email: r.wittmann@deutschefachpflege.deMenschen mit Intensivpflegebedarf / WachkomaSelbstgesteuert
92318 Neumarkt i.d. Oberpfalz (LK Neumarkt, Oberpfalz)Einzugsvoraussetzung
Verordnung außerklinischer Intensivpflege
Ansprechpartner*in
Ralph Wittmann
CPD Intensivpflege
Telefon: 01627 – 866868
Email: r.wittmann@deutschefachpflege.dePflegebedürftige MenschenSelbstgesteuert
94060 Pocking (Landkreis Passau, Niederbayern)Einzugsvoraussetzung
Mind. Pflegegrad 2, keine Grundsicherung
Ansprechpartner*in
Bianca Maier
Prolivo GmbH
Telefon: 08531 – 9146937
Email: b.maier@prolivo.dePflegebedürftige MenschenSelbstgesteuert
94437 Mamming (Landkreis Dingolfing-Landau, Niederbayern)Einzugsvoraussetzung
Mind. Pflegegrad 2, keine Grundsicherung
Ansprechpartner*in
Bianca Maier
Prolivo GmbH
Telefon: 08531 – 9146937
Email: b.maier@prolivo.dePflegebedürftige MenschenSelbstgesteuert
84177 Gottfrieding (Landkreis Dingolfing-Landau, Niederbayern)Einzugsvoraussetzung
Mind. Pflegegrad 2, keine Grundsicherung
Ansprechpartner*in
Bianca Maier
Prolivo GmbH
Telefon: 08531 – 9146937
Email: b.maier@prolivo.dePflegebedürftige Menschen
Menschen mit DemenzSelbstgesteuertFamiliäre Gemeinschaft mit schönem Garten!
84103 Postau (Landkreis Landshut, Niederbayern)Einzugsvoraussetzung
Mind. Pflegegrad 2
Ansprechpartner*in
Caritas Dingolfing
Angehörigengremium: wg-lichtblick@web.de
Telefon: 08702 – 9484561
Email: sozialstation@caritas-dingolfing.dePflegebedürftige MenschenSeniorenhausgemeinschaft RegenbogenSelbstgesteuert
92700 Kaltenbrunn (Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Oberpfalz)Einzugsvoraussetzung
Ansprechpartner*in
Theresia Magerl
Häusliche Krankenpflege Regenbogen
Telefon: 0964/6809300
Email: info@hkp-regenbogen.dePflegebedürftige Menschen
Menschen mit DemenzSelbstgesteuert
95460 Bindlach (Landkreis Bayreuth, Oberfranken)Einzugsvoraussetzung
Vorhandener Pflegegrad, Vorliegen einer dementiellen Erkrankung
Ansprechpartner*in
Sabrina-Louise Schmidt
Sozialteam Senioren- und Pflegeeinrichtungen GmbH
Telefon: 0171 – 9564025
Email: sabrina-louise.schmidt@sozialteam.dePflegebedürftige Menschen
Menschen mit DemenzSelbstgesteuert
92711 Parkstein (Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab, Oberpfalz)Einzugsvoraussetzung
Vorhandener Pflegegrad, Vorliegen einer dementiellen Erkrankung
Ansprechpartner*in
Nicole Thiel
Sozialteam Senioren- und Pflegeeinrichtungen GmbH
Telefon: 09602 – 9188038
Email: nicole.thiel@sozialteam.dePflegebedürftige Menschen
Menschen mit DemenzSelbstgesteuert
93138 Hainsacker (Landkreis Regensburg, Oberpfalz)Einzugsvoraussetzung
Vorhandener Pflegegrad, Vorliegen einer dementiellen Erkrankung
Ansprechpartner*in
Gerlinde Eigner
Sozialteam PflegeMobil Regensburg
Telefon: 0941 – 788323-0
Email: Gerlinde.Eigner@sozialteam.deMenschen mit Intensivpflegebedarf / WachkomaSelbstgesteuert
84478 Waldkraiburg (LK Mühlbach a.Inn)Einzugsvoraussetzung
Verordnung für Intensivpflichtigkeit
Ansprechpartner*in
Pflegedienst Maria SchneeAndreo RadosTelefon: 086388684560Menschen mit Intensivpflegebedarf / WachkomaSelbstgesteuert
83624 Otterfing (LK Miesbach)Einzugsvoraussetzung
Verordnung für Intensivpflichtigkeit
Ansprechpartner*in
BlauWeiss Pflegedienst GmbH
Veronika Perlick
Telefon: 0160-5473748
Email: veronika.perlick@blauweiss-intensivpflege.deMenschen mit Intensivpflegebedarf / WachkomaSelbstgesteuert
91284 Neuhaus a. d. Pegnitz (LK Nürnberger Land)Einzugsvoraussetzung
Verordnung für Intensivpflichtigkeit
Ansprechpartner*in
Heidrun Ertem
HE Life Care Ambulante Intensivpflege GmbH
Telefon: 091569279500
Email: h.ertem@he-lifecare.dePflegebedürftige MenschenSelbstgesteuert97645 Ostheim vor der Rhön (LK Rhön-Grabfeld)Einzugsvoraussetzung
keine
Ansprechpartner*in
Gertrud Schnupp
Seniorenwohngemeinschaft am Wageshof
Telefon: 09777 671
Email: info@wageshof.dePflege/Demenz-WG
83233 Bernau (LK Rosenheim, Oberbayern)Einzugsvoraussetzung
Pflegegrad 2 – 3,
mit Hilfsmitteln mobil,
keine starke DemenzAnsprechpartner*in
Haus Charlotte.
Barbara v. Saint Paul; Telefon 0172 6407188;
E-Mail barbara@vonsaintpaul.deDemenz-WG
München, MilbertshofenEinzugsvoraussetzung
• mindestens 5 Jahre wohnhaft in Oberbayern
• Diagnose Demenz
• mindestens Pflegegrad 2
• Einkommen nicht höher als 1.600€Ansprechpartner*in
Caritas München – Nord, Vladana Tesanovic, Telefon: 089/316 063-10, Vladana.Tesanovic@caritasmuenchen.org
Pflege/Demenz-WG
84097 Herrngiersdorf (LK Kehlheim, Niederbayern )Einzugsvoraussetzung
Pflegebedarf
Ansprechpartner*in
AbWG für Senioren , Crispin und Katrin Wayland , Telefon: 09452 3740249 , info@wohngemeinschaften-senioren.de
Demenz/Pflege-WG
93466 Chamerau (LK Cham, Oberpfalz)Einzugsvoraussetzung
Einstufung in einen Pflegegrad
Ansprechpartner*in
Ambulanter Pflegedienst Arberland GmbH, Herr Douglas Gothe, Telefon: 09941/4014480, info@pflege-arberland.de
Pflege-WG
93495 Weiding, (LK Cham, Oberpfalz)Einzugsvoraussetzung
Pflegegrad 2
Ansprechpartner*in
abWG Weiding ,
Benner Martina, Telefon: 09973 5005240, martina.benner@pflegedienst-benner.de - Meldung freier Zimmer
Initiatoren, Angehörigengremien und Dienstleister können freie Zimmer in ambulant betreuten Wohngemeinschaften melden.
Veranstaltungen
Die Koordinationsstelle bietet einen jährlichen Fachtag sowie Online-Seminare und Austauschtreffen (online), zudem werden auch Exkursionen angeboten.
Nachstehend finden Sie
- Ankündigungen künftiger Veranstaltungen
- Das Archiv bietet Informationen zu stattgefundenen Veranstaltungen,
darin Präsentationen, Dokumente, Berichte

Event date: 20 November
Umgang mit Mieterinnen und Mietern (nicht nur) mit Demenz in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (abWG)
Seminar
Veranstaltungsort: Onlineseminar
Sinnhafte Beschäftigung ist der Schlüssel zu einer guten Begleitung von Menschen mit Demenz. Dadurch kann das Selbstbild erhalten, die Ressourcen ...
Kontakt für abWG-Beratung
Sie können die für den Fachbereich abWG tätigen Beraterinnen Brigitte Herkert und Doris Rudolf direkt per Email erreichen über kontakt@ambulant-betreute-wohngemeinschaften.de.
Zum Erhalt von Mitteilungen der Koordinationsstelle Pflege und Wohnen zum Thema ambulant betreute Wohngemeinschaften.
- Anmeldung für abWG Mitteilungen
AbWG-Mitteilungen erscheinen unregelmäßig, z.B. für Ankündigungen von Veranstaltungen mit abWG-Bezug
Kontakt für Rückfragen &
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