Architektur und bauliche Gestaltung

Der Rahmenvertrag der teilstationären Pflege in Bayern unterscheidet zwischen Betreuungs- und Funktionsflächen (s.o.):

  • Betreuungsflächen: z.B. Aufenthalts-, Ruhe- und Therapieräume sowie die Therapieküche, Verkehrsflächen je nach konzeptioneller Ausrichtung (z.B. Gang-/Bewegungsflächen)
  • Funktionsflächen: z.B. Eingangsbereich mit Garderobe, Vorratsraum, Badezimmer, Hauswirtschaftsraum bzw. Lagerraum, Büro-/Besprechungsraum und Toiletten, Teeküche für Mitarbeiter, Verkehrsflächen

Barrierefreiheit ist umfassend zu verwirklichen, nicht nur in den Räumen der Tagespflege, sondern auch auf allen Wegen auf dem Grundstück, die den Zugang zur Tagespflege bilden. Daher ist die Tagespflege-Einrichtung vorzugsweise im Erdgeschoss anzusiedeln. Dies ist weiterhin für die barrierefreie Erreichbarkeit von Außenbereichen wie Gärten/Terrassen sinnvoll. Auch im Ankommens-/Empfangsbereich ist auf die sichere Gestaltung des Nebeneinanders von Fußgängerzugang und Fahrdienst-Fahrweg geachtet werden. Außenanlagen sind abhängig von der konkreten Gefährdungslage vor Ort (z.B. stark befahrene Straße vor der Einrichtung) entsprechend zu sichern.

Bei der Gestaltung des Grundrisses ist insbesondere darauf zu achten, dass kurze Wege die verschiedenen Bereiche der Tagespflege verbinden. Vor allem zwischen dem Lebens-/Auf­enthaltsbereich und den (behindertengerechten) WCs sollten direkte Verbindungen bestehen. Der Aufenthaltsbereich ist daher bestenfalls mittig in der Tagespflege-Einrichtung zu positionieren, ebenso wie mindestens die Hälfte der notwendigen WCs. Weiterhin sorgen breite Flure für eine bessere Mobilität in den Gängen.

Alters- und demenzsensible Gestaltung: Bei demenziell Erkrankten, wie auch bei der Altersgruppe der über 80-Jährigen ist die Sehkraft und -schärfe deutlich verringert, wodurch die Wahrnehmung der Umwelt beeinträchtigt ist. Auch die Sensibilität der weiteren Sinneswahrnehmungen nehmen mit dem Alter und bei einer demenziellen Erkrankung stark ab. Hier sind baustrukturelle Maßnahmen gefragt, die die Orientierung der älteren aber insbesondere der demenziell erkrankten Menschen steuern, visuelle Barrieren aufheben bzw. vermeiden, zu einer Reduzierung von Angstzuständen beitragen und Geborgenheit vermitteln können. Die Einrichtung sollte daher einerseits sinnfällig (leicht handbarbar, gut zu reinigen, nicht die Wege versperrend etc.) sein, aber andererseits auch das Gemütlichkeitsgefühl der Nutzer(innen)-Gruppe ansprechen. Beispielsweise finden sehr moderne Einrichtungen oftmals wenig Anklang bei älteren Tagespflegegästen. Ein Farb- bzw. Lichtkonzept, das die biologische und psychologische Wirkung von Licht und Farben auf den Menschen berücksichtigt, kann zusätzlich das Gefühl von Wohlbehagen bzw. die Aktivierung der Gäste unterstützen.