Aktuelles

Ankündigung:

In den nächsten Monaten plant die Koordinationsstelle mehrere Veranstaltungen zum Thema Pflegekonferenzen, diese finden Sie unter den Veranstaltungs-Ankündigungen.

 

Wichtige Neuerungen bei der Förderung von Pflegekonferenzen, 20.12.2024

Die ARGE der Pflegekassen hat das neue Prüfkonzept für die Netzwerkförderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI veröffentlicht. Eine wichtige Neuerung ergibt sich daraus für die Pflegekonferenzen. Pflegekonferenzen werden ab sofort nicht mehr über die Netzwerkförderung (§ 45c Abs. 9 SGB XI) gefördert: „Pflegekonferenzen erfüllen durch die strengen Vorgaben zum Personenkreis nicht die Voraussetzungen der Förderfähigkeit nach § 45c Abs. 9 SGB XI, da in diesen Netzwerken die Freiwilligkeit der Beteiligten und die Offenheit gegenüber neuen Beteiligten im Fokus stehen. Eine Pflegekonferenz nach § 8a SGB XI kann somit lediglich als Beteiligter in ein regionales Netzwerk eingebunden werden, jedoch nicht Empfänger der Förderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI sein.“
Bei der Förderung eines Netzwerkes nach § 45c Abs. 9 SGB XI dürfen Pflegekonferenzen bzw. deren Unterarbeitsgruppen also als Teil des Netzwerkes eingebunden sein, die Kosten für die Pflegekonferenz und deren Unterarbeitsgruppen sind allerdings im Rahmen der Netzwerkförderung nicht förderfähig.
Eine Förderung der Pflegekonferenzen ist nunmehr über die GutePflegeFöR möglich. Bitte beachten Sie insbesondere im Hinblick auf vorbreitende Maßnahmen zum Aufbau einer Pflegekonferenz, dass bei der Richtlinie GutePflegeFöR – im Gegensatz zur Netzwerkförderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn förderschädlich ist, d.h. dass begonnene Vorhaben von einer Förderung ausgeschlossen sind. Jedoch kann im Einzelfall die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) beantragt werden.
Weitere Details zur Förderung Gute Pflege in Bayern werden in Kürze auf der Seite des LfP bereitgestellt.
Das Antragsformular für die GutePflegeFöR steht unter folgendem Link zur Verfügung.


LfP: www.lfp.bayern.de/gutepflege/


Prüfkonzept der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern zur Netzwerkförderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI: www.aok.de/gp/ambulante-pflege/netzwerkfoerderung