Grundlagen

Ambulant betreute Wohngemeinschaften bieten die Möglichkeit auch mit einem Pflege- oder Betreuungsbedarf selbstbestimmt mit anderen Personen zusammen zu leben und mit externer Unterstützung den zunehmenden Hilfe- und Pflegebedarf zu meistern / zu bewältigen.

Eckpunktepapier und Merkblätter

Die wichtigsten Merkmale, Hinweise zum Aufbau und zur Förderung finden Sie in diesem Eckpunktepapier ambulant betreute Wohngemeinschaften.

Zur Konzeptentwicklung sind in diesem Merkblatt die wichtigsten Punkte zusammengetragen Checkliste Initiierung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft.

Entscheidungsfindung - zum Einzug in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft. In diesem Merkblatt sind die wichtigsten Punkte aus Sicht von Mieterinnen und Mieter bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter zusammengefasst.

Qualitätskriterien - 2013 wurden vom Qualitätsforum ambulant betreuter Wohngemeinschaften (koordiniert durch das Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung der LH München) Qualitätskriterien für ambulant betreute Wohngemeinschaften erarbeitet. Ein Teil der Münchner abWGs tragen diese Qualitätskriterien mit und halten diese in ihrem Arbeitsbereich ein. Entsprechende abWGs sind in unserer abWg-Liste gekennzeichnet.

Was zeichnet eine ambulant betreute Wohngemeinschaft aus?

Hauptmerkmale: Pflege- bzw. betreuungsbedürftige Personen leben selbstbestimmt in einer Wohnung oder einem Haus zusammen, um sich gemeinsam die notwendigen Unterstützungsleistungen zu organisieren/einzukaufen.

Umsetzung: Zwei bis maximal 12 abWG-Mitbewohnerinnen und -bewohner (empfohlen werden 8-10) leben in einer Wohnung. Sie teilen sich Wohn-/Esszimmer und Küche. Jede/r hat sein/ihr eigenes Zimmer (individueller Wohn-/Schlafbereich). Das Alltagsleben findet im gemeinschaftlichen Wohnzimmer und der Küche statt. Gut geeignet ist eine große Wohnküche. Alle Entscheidungen werden eigenverantwortlich von den in der abWG lebenden Personen bzw. ihren Angehörigen oder gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern getroffen. Dazu schließen sich Mieterinnen und Mieter bzw. deren Angehörige oder gesetzlichen Vertreter in einem Gremium zusammen. Das Gremium kommt in regelmäßigen Abständen zusammen (ca. 6-8 Wochen). Die Mieterinnen und Mieter werden von einem selbst gewählten und beauftragten Pflege- und / oder Betreuungsdienst versorgt.

Wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu Institutionen: Dem Konzept einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft liegt der Paradigmenwechsel von einer trägergesteuerten hin zu einer nutzergesteuerten Wohnform zugrunde. Dies setzt insbesondere bei Initiatorinnen und Initiatoren ein Umdenken in ihrem Selbstverständnis voraus. Während in einer stationären Einrichtung (Heim) der Einrichtungsträger entscheidet, treffen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft die Mieterinnen und Mieter bzw. deren Angehörige oder deren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, die sich zu einem Gremium der Selbstbestimmung zusammenschließen, alle Entscheidungen, die das Gemeinschaftsleben betreffen, selbst. Pflege- und Betreuungsdienst haben in der Wohngemeinschaft ausschließlich einen Gaststatus und können gewechselt werden. Das Gremium der Selbstbestimmung steht unter der Herausforderung, die Bedürfnisse und Wünsche der eigenen Person / des Angehörigen, aber auch die Interessen aller Mieterinnen und Mieter in den Blick zu nehmen und die gemeinsame Verantwortung für die ganze Wohngemeinschaft zu übernehmen.

Zielgruppen: Besonders für Menschen mit Demenzerkrankung haben sich ambulant betreute Wohngemeinschaften gut bewährt. Sie stellen jedoch auch eine alternative Wohnform für somatisch pflegebedürftige Erwachsene dar.

Zentrale Rahmenbedingungen: Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG

  • Die Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter ist gewährleistet. Sie schließen sich zu einem Gremium der Selbstbestimmung zusammen. Das Gremium ist Herzstück der abWG!
  • Alle Dienstleistungsanbieter (Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft etc.) sind frei wählbar und können unabhängig vom Mietvertrag gekündigt werden. Auch der Umfang der beauftragten Leistungen ist, je nach persönlichem Bedarf, frei wählbar.
  • Die Pflege- und Betreuungsdienste sind Gäste in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Das heißt, sie haben keine Räume (Büro, Umkleide, ...) in oder in enger Verbindung mit der Wohngemeinschaft.
  • Es leben maximal 12 Mieterinnen und Mieter in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft.
  • Jede Wohngemeinschaft ist für sich baulich, wirtschaftlich und organisatorisch selbständig und es befinden sich nicht mehr als zwei abWGs des selben Initiators in räumlicher Nähe.

Für den Aufbau ist eine staatliche Anschubfinanzierung möglich. Beim Aufbau sind einige Grundsätze zu beachten (Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG).