Versorgung in der letzten Lebensphase in abWGs

Wir haben 2022 Ansprechpartner aus bayerischen "ambulant betreuten Wohngemeinschaften" Online befragt, wie diese sich auf die "letzte Lebensphase" ihrer Mieterinnen und Mieter vorbereiten, bzw. in dieser Situation in Ihren Projekten agieren.

Nachfolgender Kurzbericht gibt einen Überblick über den Umgang mit der letzten Lebensphase in 32 bayerischen abWGs.

Mit der Befragung sind sowohl abWGs vertreten, die sich speziell an Demenzerkrankte richten, aber abWGs für gemischte Zielgruppen (Demenz und Pflege) oder auch intensivpflichtige Personen. Die Ergebnisse geben einen Einblick über die praktische Gestaltung der letzten Lebensphase und den Umgang mit WG-Mietern und deren Angehörigen sowie den Diensten und deren Mitarbeiter*innen, die in der abWG tätig sind. Sie kann damit als Ideensammlung und zur Anregung dienen sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und wie es gelingt, diese aktiv zu gestalten.
Die Ergebnisse geben auch Hinweise über den Umgang mit Abschied und Trauer in einer abWG, sowohl im Hinblick auf die zurückbleibenden Angehörigen, die abWG-Mitbewohner*innen und den Alltagsbegleiter*innen und den dort eingesetzten Pflegepersonen.

Hier der Bericht zum download

Von der Praxis für die Praxis - Ihre Erfahrung zählt

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern werden für unterschiedliche Zielgruppen angeboten und haben deshalb differenzierte Konzepte.

Allen gemeinsam ist, dass "Wohnen - nicht Pflege" im Vordergrund steht und auch dass es sich hier um ein Modell handelt, in dem die Mieterinnen und Mieter das Hausrecht haben und z.B. die Dienstleister Gäste in der abWG sind.

Bei der Planung und Konzepterstellung aber auch im laufenden Betrieb stellen sich viele Fragen, bei denen uns Berichte aus der Praxis dienlich sein können. An dieser Stelle möchten wir Ihnen sowohl die Gelegenheit geben, Ihre praktischen Erfahrungen selbst einzubringen aber auch, sich zu Meinungen, Konzeptionen und Erfahrungen zu informieren.

Die untenstehenden Fragen und auch die Ausführungen geben die Meinungen der jeweiligen Verfasser wieder, deshalb ist in jedem Fall eine kritische Selbstbetrachtung und Einschätzung vorzunehmen. Es gibt kein "Patentrezept" - in jeder abWG ist, auch abhängig von der jeweiligen Zielgruppe, eine individuelle Herangehensweise sinnvoll.

Untenstehend bitten wir Sie uns Ihre Rückmeldung und Ihre Erfahrung weiterzugeben. Wir stellen die Antworten zusammen bzw. ergänzen diese in den bereits gemachten Ausführungen.

Kennenlernen neuer Mieter*innen

  1. Sollten Sie bereits Erfahrung mit "Probewohnen" haben, schildern Sie uns kurz bitte Ihre Erfahrung. Würden Sie es empfehlen? Wie lange kann der Zeitraum der "Probephase" sein? Wie erfolgt die Abrechnung (privat, Verhinderungspflege, usw.)?
  2. Sollten Sie bereits Erfahrung mit zeitlich beschränktem "Probebesuch" tagsüber haben, schildern Sie uns kurz bitte Ihre Erfahrung. Würden Sie es empfehlen? Wie lange kann der Zeitraum der "Probephase" sein? Wie erfolgt die Abrechnung (privat, Verhinderungspflege, usw.)?

Zum Stand März 2017 finden Sie Antworten zum Thema.

Haben Sie auch aus Ihrer Erfahrung zu berichten? Mit folgendem "Klick" können Sie uns Ihre Meinung mitteilen.

Bad und WCs in abWGs

  1. Benötigt man eine Badewanne in einer Demenz-abWG?
  2. Ausstattung der Bäder - was ist aus Ihrer Praxis in einer abWG (unabhängig von der Zielgruppe) wichtig?
  3. Einzelbad pro Mieter oder geteilte Badnutzung?

Zum Stand Dezember 2016 finden Sie die Antworten.

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Sicherung der Türen in einer Demenz-WG

"Türsicherung" in abWGs, ein Thema bei "hinlaufgefährdeten" Personen.

Welche Lösungen haben Sie in der Praxis gefunden um (weitgehend) sicherzustellen, dass weglaufgefährdete Personen in der abWG nicht so einfach (ungesehen) die ambulant betreute Wohngemeinschaft verlassen können. Kommen Sie mit Ihrem System gut zurecht?

Zum Stand Dezember 2016 finden Sie Antworten zum Thema

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Betreuung durch gesetzliche Vertreter in abWGs

  1. Wenn ein/e abWG-Mieter/in einen gesetzlichen Betreuer hat und verstirbt, dann legt der Betreuer am Todestag die Hände in den Schoß und hat keinen Auftrag mehr. Wenn jetzt- wie immer wieder der Fall - keine Erben bekannt sind, dann muss beim Nachlassgericht ein Antrag auf Erbenermittlung gestellt werden. Das dauert lang und somit warten die Dienstleister / Vermieter noch auf die Begleichung der Kosten.
  2. Welche Themen sehen Sie als problematisch an in Zusammenhang mit den Mietern, die von gesetzlichen Betreuern vertreten werden?

Zum Stand Dezember 2016 finden Sie Antworten zum Thema 1.

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