Betreuungs- und Pflegedienst

Dienstleistungsanbieter halten sich in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft auf, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sie haben einen Gaststatus. Aus diesem Grund besitzen sie innerhalb der Wohngemeinschaft auch keine eigenen (Büro-)Räume. Um ihren Aufgaben nachkommen zu können, ist für organisatorische und verwaltende Tätigkeiten allerdings die Mitnutzung von Räumen notwendig. Mit dem „Gremium“ ist zu vereinbaren, wo das geschehen kann.

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist bei der Betreuung ihrer abWG-Mitglieder ein kollegiales Miteinander von Akteuren wie Dienstleistern und Angehörigen wesentlich. Deshalb haben die Dienstleister bei der Auswahl wie auch bei der Einführung und Schulung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf zu achten und sicherzustellen, dass diese mit Beginn ihrer Tätigkeit den konzeptionellen Grundgedanken einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft verstehen und mittragen wollen und können. Mit anderen Worten: dass sie sich den damit implizierten Paradigmenwechsel von einer Träger- zu einer Nutzersteuerung der Betreuung in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft zu eigen gemacht haben.

Das Pflege- und Betreuungskonzept beinhaltet im Sinne einer ganzheitlichen Versorgung außer den Bereichen Betreuung und Pflege, auch die Alltagsgestaltung und die Hauswirtschaft. Diese Aufgaben sind im praktischen Arbeitsalltag meist nicht scharf voneinander zu trennen; eine bedarfssensible und zuständigkeitsflexible Ablauforganisation muss deshalb für ein reibungsloses Ineinandergreifen der einzelnen Tätigkeiten sorgen und die Wünsche der WG-Mitglieder unmittelbar berücksichtigen. Um wirtschaftliche Vorteile nutzen zu können und eine Personalkontinuität zu sichern, wird empfohlen, dass sich das Gremium der Selbstbestimmung auf einen Pflegedienst einigt. Jedes WG-Mitglied kann jedoch seinen ambulanten Pflegedienst selbstverständlich frei wählen.

Die qualifikationsbezogene Rollenverteilung im Pflegepersonal unterscheidet sich nicht von den gängigen Regeln in der häuslichen Pflege. Die Behandlungspflege obliegt den examinierten Kräften; sie sind zudem für die Pflegeprozesssteuerung verantwortlich.

Entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Ressourcen beteiligen sich die WG-Mitglieder bei der Gestaltung ihres Alltages. Um sie dabei unterstützen zu können, müssen die sie Betreuenden ihre Lebensgeschichten, Gewohnheiten (Aufstehen, Zubettgehen, Essenszeiten etc.), Vorlieben und Abneigungen gut kennen und berücksichtigen. Gleichwohl muss dabei immer versucht werden, eine Balance zwischen solchen individuellen und den gemeinschaftlichen Bedürfnissen und Belangen herzustellen.

Unter dem Begriff der Betreuung werden alle unterstützenden Tätigkeiten im Alltag zusammengefasst, welche nicht unmittelbar die Pflege betreffen. Die Betreuung erstreckt sich in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft i.d.R. auf 24 Stunden pro Tag. Die Organisation einer derartigen Rund-um-die-Uhr-Versorgung erfolgt z.B. durch „Präsenzpersonen“ oder „Alltagsbegleiter“, aber auch unter Einbezug und Mitbestimmung der An- und Zugehörigen. Als Bezugs- bzw. Begleitpersonen gestalten sie den Tagesablauf gemeinsam mit den Mitgliedern der ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Für die Mitarbeitenden bedeutet dies, dass sie in der täglichen Arbeit immer zwischen Aktivieren und Gewährenlassen abwägen müssen.