Aktuelles

Wir benötigen Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen! - Befragung der Tagespflegen in Bayern (Start - 15.03.2023)

Die Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern benötigt Ihre Expertise und Ihre Erfahrungswerte aus der Praxis, um ein möglichst lückenloses und strukturiertes Bild über die aktuelle Situation der Tagespflegen in ganz Bayern zu erhalten.
Wir bitten Sie daher um Ihre Mithilfe in Form der Teilnahme an der Befragung der Tagespflegen in Bayern.
Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Befragung werden anschließend auf dieser Homepage veröffentlicht.

Die Befragung wird max. 10 Minuten Zeit in Anspruch nehmen.
Hier gelangen Sie zur Befragung.

Hinweis zur kollegialen Beratung zum Thema Tarifanpassung am 23. März 2022 vom Verein der Tagespflegen in Bayern e.V., 09.03.2022

Der Verein der Tagespflegen in Bayern e.V. bietet mit Unterstützung der Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern eine Veranstaltung zur Tarifanpassung in Tagespflegen an. Die Onlineveranstaltung findet am 23. März 2022 von 9.30 Uhr bis ca. 12.00 Uhr statt und steht auch Nicht-Mitgliedern offen.

Referentin ist Franziska Arsenijevic, geschäftsführende Vorständin  des Arbeitgeber- und Berufs-Verband Privater Pflege (ABVP) e.V. Geschäftsführerin der Pflegemobil GmbH (Pflegedienst und Tagespflege) sowie Vorständin des Vereins der Tagespflegen in Bayern e.V. Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro.

Diese Gebühr ist an folgendes Konto zu entrichten: DE39 7336 9854 0000 4332 33 bei der Raiffeisenbank Fuchstal

Nach Eingang des Betrags wird der Teilnahmelink versendet. Für Rückfragen steht Frau Wabnitz unter folgenden E-Mailadresse zur Verfügung: wabnitz@familien-altenpflege.de

 

Weitere Informationen finden Sie im Einladungsschreiben.

Förderrichtlinie zum Ausgleich der COVID-19-bedingten Mindereinnahmen bei der Investitionskostenumlage von Tagespflegeeinrichtungen soll bis zum 30.06.2022 fortgeführt werden, 04.02.2022

Der Ministerrat hat einer Verlängerung des Ausgleichszeitraums für die coronabedingten Mindereinnahmen im Bereich Investitionskosten für Tagespflegen am 01.02.2022 zugestimmt. Damit soll die CoTapfInvestRL bis zum 30.06.2022 verlängert werden. Dies hat Gesundheitsminister Holetschek in einer Presseerklärung am 03.02.2022 mitgeteilt. Die Pressemitteilung ist abrufbar unter: https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-pflegeeinrichtungen-brauchen-sicherheit-fuer-die-zukunft-bayerns-gesundheits/?output=pdf

Die Richtlinie wird noch angepasst, anschließend finden Sie auf der Website des Landesamtes für Pflege (LfP) die angepasste Richtlinie, relevanten Informationen sowie die Unterlagen für eine Antragsstellung unter: https://www.lfp.bayern.de/tapf/

Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG), 27.01.2022

Aufgrund der Anpassung des Infektionsschutzgesetztes besteht seit 10.12.2021 gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmer*innen in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen.

Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht besteht auch für „voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftiger Menschen“ worunter somit auch Tagespflegen fallen. Für Details, welche Auswirkungen und welches weitere Vorgehen für Sie von Bedeutung ist, weisen wir auf die Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hin, welches die häufigsten Fragen dazu beantwortet: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/

 

Förderrichtlinien zum Ausgleich der COVID-19-bedingten Mindereinnahmen bei der Investitionskostenumlage von Tagespflegeeinrichtungen, 18.08.2021

Das Bayerische Landesamt für Pflege hat auf seiner Internetseite die Förderrichtlinie zum Ausgleich der COVID-19-bedingten Mindereinnahmen bei der Investitionskostenumlage von Tagespflegeeinrichtungen (CoTapfInvestRL) veröffentlicht, sowie die wichtigsten Fragen zum Antragsverfahren, Antragsunterlagen, der Höhe und Berechnung der Ausgleichszahlung und Weiters in den FAQs beantwortet.

Des Weiteren finden Sie dort die Unterlagen zu Antragsstellung, die beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) vollständig bis spätestens 30.09.2021 einzureichen sind.

Zur Seite des LfP gelangen Sie mithilfe folgenden Links: https://www.lfp.bayern.de/tapf/

Änderung der Allgemeinverfügung für solitäre Tagespflegen, 13.08.2021

Das StMGP hat bekanntgegeben, dass eine Änderung der Allgemeinverfügung erfolgt und zum 14.08.2021 in Kraft treten soll. Die konsolidierte Fassung der Allgemeinverfügung ist hier abrufbar.

Wesentlich ist die Aufnahme von solitären Tagespflegen in die Allgemeinverfügung. Dies bedeutet nicht, dass automatisch alle Regelungen für die vollstationären Pflegeeinrichtungen automatisch für die solitären Tagespflegeeinrichtungen anzuwenden sind, hier findet eine Differenzierung statt. Außerdem findet die 10 qm Regelung, welche durch § 14 der 13. BayIfSMV geregelt wurde, durch die Aufnahme der solitären Tagespflegen in die Allgemeinverfügung keine Anwendung mehr.

Des Weiteren sollen die Gäste in teilstationären Pflegeeinrichtungen  grundsätzlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Davon ausgenommen sind Bewohnerinnen und Bewohner, deren Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgrund einer Behinderung oder aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist sowie Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte, für die durch eine andere Vorschrift eine Maskenpflicht gilt. Somit besteht für die Gäste keine Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Der Abstand von 1,5 m soll, sofern möglich, durchgängig eingehalten werden. Dies Abstandsregelung gilt sowohl für voll- als auch für teilstationäre Pflegeeinrichtungen.

Für den Fahrdienst gelten zukünftig die Regelungen der Allgemeinverfügung. Beispielsweise ist bei der Nutzung des Fahrdienstes eine FFP2-Maske zu tragen. Dahingegen ist das Freihalten eines Sitzplatzes nicht mehr zwingend erforderlich, sofern auf andere Weise ein Infektionsschutz sichergestellt ist.