Ansprechpartner

Nachfolgend benennen wir Ihnen wichtige Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zum Thema ambulant betreute Wohngemeinschaften. 

Im Unterpunkt "Vernetzung" finden Sie Hinweise zu Vernetzungstreffen bayerischer ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
Wir freuen uns über Hinweise über weitere Vernetzungsinitiativen!

Zum Erhalt Mitteilungen von der Koordinationsstelle Pflege und Wohnen (zum Thema ambulant betreute Wohngemeinschaften). Hier zum Link für Ihre Eintragung!

Wir werden häufig angesprochen von Projekten, die eine geeignete Person für eine Moderation in einer ambulant betreute Wohngemeinschaft suchen.
Kennen Sie Moderatorinnen und Moderatoren? Wir freuen uns über Informationen über geeignete Personen, die ggf. Interesse zeigen eine Moderation zu übernehmen. Melden Sie sich bei uns kontakt@ambulant-betreute-wohngemeinschaften.de!

Fachstellen / Beratung

Das Team der Koordinationsstelle Pflege und Wohnen steht Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. 

Wenden können Sie sich ferner an die Fachberater Ihres Wohlfahrtsverbandes z.B. Caritas Landesverband Bayern, Diakonisches Werk Bayern, Parität Bayern, ...

In den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es Koordinatorinnen und Koordinatoren der Seniorenarbeit, die neben den FQA (s.u.) weitere Ansprechpartner sind.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für einen Platz in einer bestehender ambulant betreuten Wohngemeinschaften interessieren, wenden sich am Besten an die vor Ort tätigen Beratungsstellen für Seniorinnen und Senioren bzw. an die Fachstellen für pflegende Angehörige. Ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Alzheimer Gesellschaft kann im Falle einer Demenzerkrankung ebenso hilfreich wie zielführend sein. 

FQA

Ansprechpartner von geplanten und bereits bestehenden ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind die zuständigen FQA (FQA = Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht).

Die FQA sind bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten angesiedelt. Die FQA beraten und Informieren Mieterinnen und Mieter in ambulant betreuten Wohngemeinschaften über ihre Rechte und Pflichten. Darüber hinaus sind sie Ansprechpartner für Initiatoren und Dienstleister (z.B. Betreuungs- bzw. Pflegedienste).

In Bayern muss das Bestehen ambulant betreuter Wohngemeinschaften bei der FQA angezeigt werden, diese sind zuständig für die Statusüberprüfung und regelmäßige, i.d.R. jährliche, Überprüfungen. Beim Vorliegen von festgestellten Mängeln haben sie zudem die Möglichkeit Auflagen zu erlassen. 

Weitere Informationen und Kontaktdaten:  www.stmgp.bayern.de/service/ansprechpartner-und-fachstellen/

Projekte

Wir können Ihnen Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner (Sprecherinnen und Sprecher von Angehörigengremien, Dienstleistungsanbietern, Initiatorinnen und Initiatoren) von ambulant betreuten Wohngemeinschaften in Bayern benennen, soweit uns hierzu das Einverständnis vorliegt.

Die Listen ambulant betreuter Wohngemeinschaften (Demenz / Pflege) in Bayern und von Intensivpflege stehen für Sie zum Download bereit!

Sind Sie Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für eine abWG (Initiator, Vermieter, Angehörigensprecher, Betreuungs- oder Pflegedienst, ...), dann freuen wir uns über Ihre Meldung.

Aufnehmen in die Liste der Ansprechpartner können wir abWGs, bei denen eine Anerkennung (Art. 2 Abs. 3 Satz 3 PfleWoqG) vorliegt aber auch diejenigen, die in Planung sind. Der Datenschutz wird gewährleistet, die Angaben sind freiwillig und mit Zustimmung der Kontaktpersonen (keine Adressen von abWGs!).

Hier zum Link für Ihre Eintragung!  

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