Aktuelles

Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention, 20.12.2023

Um bayerische Kommunen beim Ausbau der Strukturen zur Stärkung der häuslichen Pflege zu unterstützen, wurde im Oktober 2023 die Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern (GutePflegeFöR) veröffentlicht. Zweck der Richtlinie ist es, dass in den Kommunen für den Einzelnen eine pflegerische Versorgung im vertrauten Umfeld dauerhaft gewährleistet, Eigenständigkeit bewahrt und Teilhabe ermöglicht wird, von den Kommunen mit Hilfe der Förderung passende Hilfs- und Entlastungsangebote für Pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen sowie deren An- und Zugehörige ggf. ergänzend implementiert werden und der Blick auf die Vermeidung bzw. Verzögerung des Eintritts von Pflegebedürftigkeit gelegt wird und entsprechende Präventionsmaßnahmen gefördert werden. Die Förderrichtlinie bietet eine hohe Flexibilität und eröffnet individuelle und regionale Gestaltungsmöglichkeit bei der Ausgestaltung dieser Maßnahmen.


Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:

  • Aufbau und Begleitung von Genossenschaften in Pflegekontexten,
  • Etablierung von GutePflege-Lotsen in den Kommunen und deren Unterstützung,
  • Schaffung von Pflegekrisendiensten,
  • Schaffung von pflegepräventiven Angeboten,
  • Stärkung und Weiterentwicklung der Angebote von Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege
  • Vernetzung pflegerischer Angebote verschiedener Leistungserbringer oder
  • Modellprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege


Antragsberechtigt sind Kommunen. Eine Weiterleitung an einen nichtkommunalen Letztempfänger ist aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich (s. VV Nr. 13 zu Art. 44 BayHO). Die Förderdauer für ein Projekt beträgt bis zu drei Jahre, danach können Folgeanträge für eine Weiterförderung gestellt werden.
Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung, die Höhe der Förderung richtet sich nach Finanzausstattung und Anzahl an Pflegebedürftigen in einer Kommune und beträgt mindestens 70 % bzw. maximal 90 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden maßnahmenbezogene notwendige Personal- und nichtinvestive Sachausgaben, bei Personalkosten gilt dies bis höchstens zur Besoldungsgruppe A11 oder einer dieser vergleichbaren Entgeltgruppe.

Der Antrag ist vollständig ausgefüllt samt aller erforderlicher Anlagen bis spätestens 01.03. bzw. 01.09. eines jeden Jahres beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen.
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Pflege.

 

LfP: www.lfp.bayern.de/gutepflege/

Förderrichtlinie: www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-485/

Resilienz-Programm für Beschäftigte in der Pflege

Durch die COVID 19-Pandemie waren und sind auch weiterhin sowohl die Mitarbeiter*innen als auch Führungskräfte in der Pflege mit großen psychischen Belastungen konfrontiert.
Für den Umgang mit psychischen Belastungen im Zusammenhang mit der Pandemie für Beschäftigte in der Langzeitpflege im ambulanten, teilstationären wie auch im vollstationären Sektor sowie in Einrichtungen von erwachsenen Menschen mit Behinderung, die dem PfleWoqG unterliegen, werden kostenfrei und unbürokratisch Team-Coachings und Resilienz-Training angeboten. Zur Teilnahme ist eine Interessensbekundung bei dem für Ihre Region zuständigen Anbieter der Maßnahmen einzureichen. Informationen finden Sie auf der Internetseite des LfP.

Weitere Informationen finden Sie hier.

„Pflege-SOS Bayern“: Kostenfreie Hotline für Beschwerden, 09.03.2022

Seit März 2022 gibt es in Bayern eine Anlaufstelle für Betroffene bei Missständen in Pflegeheimen eingerichtet wird. Das „Pflege-SOS-Bayern“ ist beim Landesamt für Pflege (LfP) angesiedelt. Über untenstehende Kontaktmöglichkeiten können sich Bewohnerinnen und Bewohner und Betroffene, Zu- und Angehörige sowie beruflich Pflegende bei Beschwerden rund um das Thema Pflege durch das LfP beraten lassen. Die Beratung ist kostenfrei, erfolgt in einem vertraulichen Rahmen und wird auf Wunsch anonym behandelt. Die Anlaufstelle hilft v.a. bei Beschwerden im Bereich der Versorgung und Pflege in Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegeheimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften, stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und betreuten Wohngruppen. Die übergeordneten Beschwerdestellen bei den sieben bayerischen Regierungen bestehen weiterhin fort. Betroffene können sich ebenso auch in Zukunft an die vor Ort zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA) wenden.

Das „Pflege-SOS Bayern“ ist Teil eines Fünf-Punkte-Plans, den Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister am 20.02.2022 als Konsequenz aus den Vorfällen in bayerischen Pflegeheimen vorgelegt hatte. Ziel ist es, die Qualitätsentwicklung in der Pflege voranzutreiben.

Pflege-SOS-Bayern:

Telefonnummer: 09621 966 966 0 (kostenfrei aus Mobilfunk und Festnetz)

E-Mail: Pflege-SOS@lfp.bayern.de

Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des LfP unter: https://www.lfp.bayern.de/sospflege/