Moderation

Eine Begleitung der Wohngemeinschaft durch die quasi neutrale „Instanz“ einer externen Moderation kann insbesondere hilfreich sein

  • bei der Beratung und Begleitung der einzelnen Akteure hinsichtlich ihrer Rollen, Rechte und Pflichten,
  • bei der Umsetzung des von der Initiatorin / dem Initiator entwickelten und ggf. anzupassenden Konzepts,
  • beim Aufbau der Struktur des „Gremiums der Selbstbestimmung“ oder zusätzlich weiterer organisatorischer Formate, das das Selbstbestimmungsrecht der WG-Mitglieder gewährleistet,
  • bei der Erarbeitung einer schriftlichen Vereinbarung über Struktur und Prozess der gemeinschaftlichen Selbststeuerung,
  • für die Kommunikation innerhalb der Wohngemeinschaft und die Förderung ihrer Gemeinschaftlichkeit,
  • beim Kontakt und Kontrakt der Wohngemeinschaft als Auftraggeber mit den Dienstleistungsanbietern.

Externe Moderation wird vor allem in der Anfangsphase, in der Zeit des Projektaufbaus und der Erstbelegung, eine herausragende Rolle spielen, sollte aber früher oder später überflüssig werden und die WG-Mitglieder zur eigenständigen Regulierung ihrer Angelegenheiten sich selbst überlassen können.

Die Moderation sollte unbedingt den Entscheidungen des Gremiums der Selbstbestimmung (und deren Auswirkungen) wirtschaftlich und rechtlich neutral gegenüberstehen.

Moderatorin oder Moderator übt weder ein Stimmrecht im Gremium der Selbstbestimmung aus noch vertritt sie / er die ambulant betreute Wohngemeinschaft nach außen. Sie / er hat aber eine wichtige unterstützende Funktion und befähigt die Mitglieder des Gremiums ihre Rolle wahrzunehmen und dann schließlich ohne Moderation auszukommen. Die Moderation hilft dabei, Konflikte innerhalb der Wohngemeinschaft oder auch mit externen Akteuren zu lösen.